Nimmt eine alleinerziehende Mutter staatliche Leistungen in Anspruch, ist sie verpflichtet, den Vater des Kindes zu nennen. Tut sie das nicht, können fiktive Unterhaltszahlungen auf den Anspruch angerechnet werden und diesen verringern. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden (Az.: S 29 AS 700/19), wie der Deutsche Anwaltverein berichtet. Das Gericht befand: Zwar habe die Mutter das Recht, Beziehungen nicht zu offenbaren. Gehe es aber um steuerfinanzierte Leistungen, könne die Klägerin nicht erwarten, dass die Allgemeinheit auf die individuelle Absprache zwischen ihr und dem Vater Rücksicht nimmt. Die Mutter hatte dem Jobcenter gegenüber angegeben, dass ihr Sohn aus einer privaten Samenspende entstanden sei. dpa