Ernst-Peter T.: „Wir sind eine siebenteilige Erbengemeinschaft und haben seit zwei Jahren eine Immobilie zu verkaufen. Nur sperren sich drei in Polen ansässige Erben, zur Abwicklung eine Verkaufsvollmacht zu unterschreiben, die bereits vor längerer Zeit von den vier deutschen Erben erteilt wurde. Da
Dieser Artikel (ID: 1418138) ist am 08.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10).