Ein Trick verhilft zu mehr Rente

von Redaktion

VON ROLF WINKEL

Mit relativ geringem finanziellem Einsatz können Millionen Senioren auch nach Erreichen des regulären Rentenalters ihre gesetzliche Rente aufbessern. Profitieren können Rentner, die einen Angehörigen pflegen oder neben der Rente jobben.

Pflege

Wer ein volles Jahr lang einen Angehörigen pflegt, kann dafür mit einem Rentenplus von monatlich bis zu 32 Euro belohnt werden. Voraussetzung: Der Angehörige ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft, die Pflege erfolgt an mindestens zwei Wochentagen und nimmt mindestens zehn Stunden pro Woche in Anspruch. Zudem dürfen die Pflegenden nicht mehr als 30 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Wer allerdings das reguläre Rentenalter überschritten hat und die volle Altersrente erhält, ist von diesem Rentenplus ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die vielen pflegenden Ehefrauen.

Verzicht auf 1 Prozent

Dieser Ausschluss gilt allerdings nur für Vollrentner – nicht jedoch für Teilrentner. Und zum Teilrentner wird man schon, wenn man auf ein Prozent der Rente verzichtet, also nur noch eine 99-Prozent-Rente erhält.

Beispiel: Die 67-jährige Elvira Meyer pflegt ihren Mann, der in Pflegegrad 4 eingestuft ist. Sie bezieht allerdings eine kleine Altersrente von monatlich 787 Euro – natürlich als Vollrente. Deshalb bringt ihr die Pflege bisher nichts für ihre Altersbezüge. Verzichtet sie monatlich auf ein Prozent der Rente – also auf 7,87 Euro – so gilt sie als „Teilrentnerin“. Die ganzjährige Pflege ihres Mannes bringt ihr dann ein Rentenplus von monatlich 22,75 Euro sowie einen Zuschlag von rund drei Euro, weil sie diesen Teil der Rente erst 30 Monate nach ihrem regulären Rentenalter bezieht. Diese (lebenslange) Rentenerhöhung erfolgt zum 1. Juli des Folgejahres. Wenn ihr Ehemann später doch ins Pflegeheim ziehen muss (oder verstirbt), kann Frau Meyer wieder auf die Vollrente umsteigen. Bislang nutzen nur gut 10 000 Senioren diese Möglichkeit.

Antrag

Es genügt ein formloser Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung unter Angabe von Versicherungsnummer, Name, Adresse und Geburtsdatum für die sofortige Umwandlung einer Vollrente in eine 99-Prozent-Teilrente. Ein Formular hierfür gibt es nicht. Die Rentenversicherung schickt nach Bearbeitung des Antrags einen Bescheid über den Wechsel in eine Teilrente zu. Diesen wird die Pflegekasse des Angehörigen wahrscheinlich später verlangen.

Nebenjob

Im Standardfall gilt, dass wer die reguläre Rente erhält, bei jeder Beschäftigung rentenversicherungsfrei ist. Dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Anteil in die allgemeine Rentenkasse. Bei einem gewerblichen Minijob sind es 15 Prozent und bei einer „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 9,3 Prozent des Bruttolohns. Beides bringt den Betroffenen nichts -– es sei denn, sie verzichten auf die Rentenversicherungsfreiheit ihres Jobs.

Versicherungsbeiträge

Die Einwahl in die Versicherungspflicht funktioniert ganz einfach durch eine Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Minijobber zahlen dann 3,6 Prozent ihres Arbeitsentgelts an die Rentenkasse. Bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Job sind es 9,3 Prozent.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die im Dezember 2020 ihr reguläres Rentenalter erreicht hat, übt seit Januar 2021 eine volle geringfügige Beschäftigung aus. Ihr Arbeitgeber zahlt 15 Prozent von 450 Euro, das sind 67,50 Euro monatlich, in die Rentenkasse. Würde die Senior-Jobberin es bei der Rentenversicherungsfreiheit belassen, so hätte sie selbst gar nichts von dieser Einzahlung. Doch sie hat sich für die Einwahl in die Rentenversicherungspflicht entschieden und stockt die Arbeitgeberpauschale um 3,6 Prozentpunkte auf. Sie zahlt damit auch selbst monatlich 16,20 Euro in die Rentenkasse ein. Diesen Betrag zieht der Arbeitgeber von den 450 Euro ab. 2021 zahlt sie insgesamt 194,40 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen. Das bringt ihr ab Juli 2022 ein monatliches Rentenplus von 4,84 Euro (einschließlich des „Verspätungszuschlags“) und auf ein Jahr bezogen eine Zusatzrente von 58,13 Euro. Das bedeutet: Die Beitragszahlung amortisiert sich nach knapp vier Jahren.

Mehr Informationen

Ein siebenseitiges Dossier gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 29. April 2021. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Rentenplus“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de

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