Schwere Straftat rechtfertigt Pflichtteilsentzug

Eltern können ihren Kindern den Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen entziehen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn die pflichtteilsberechtigten Kinder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurden. Erforderlich ist aber

Freitag, 12. September 2025

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