Ganz unabhängig von irgendwelchen Kürzungen und Abgaben müssten Sie 16,5 Jahre die Rente erhalten, bis Sie den Betrag von 56 848,9 Euro wieder herausgeholt haben. Ich gehe davon aus, dass Ihre Rentenversicherung keine betriebliche Altersvorsorge war. Ob Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Nur als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied müssen Sie auf eine private Rente Versicherungsbeiträge zahlen. Wenn bei Ihnen das alte Rentenrecht gilt, kommt es zu keiner Anrechnung. Das ist der Fall, wenn Ihr Ehemann vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist (das liegt vor) und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Ich vermute aufgrund Ihrer Nennung von Juni 2020 als Rentenbeginn, dass die Bedingungen beide erfüllt sind.
Wenn dies nicht der Fall und der Freibetrag überschritten ist, kommt es zur Anrechnung. Auch bei der Kapitalauszahlung gibt es dann eine Anrechnung für ein Jahr. Ich empfehle Ihnen dringend, die genauen Umstände zu prüfen und gegebenenfalls einen Berater der Rentenversicherung zu kontaktieren.