LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ehe ändert nichts am Besitz Wie sichere ich das Darlehen ab?
Ihre Eheschließung hat an den Eigentumsverhältnissen nichts geändert. Denn der gesetzliche Güterstand, die sogenannte Zugewinngemeinschaft, führt nicht dazu, dass aus dem Vermögen der Ehegatten gemeinsames, jeweils hälftiges Vermögen wird. Vielmehr bleiben die Vermögensmassen grundsätzlich getrennt.