Wer einen mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestatteten VW gekauft hat, hat nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch auf Erstattung der Finanzierungskosten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall einer Käuferin aus Nordrhein-Westfalen und bestä
Dieser Artikel (ID: 1421425) ist am 14.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).