Maria B.: „Meine Schwägerin hat mit ihrem Mann ein gemeinschaftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und geben ihren Neffen als letzten Erben an. Dann ist explizit erwähnt, dass jeder der Partner nach dem Tod des Erstversterbenden frei ist,
Dieser Artikel (ID: 1422058) ist am 15.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).