Da Sie das Erbe ausgeschlagen haben, müssen Sie sich um nichts kümmern.
Falls alle möglichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, tritt der Staat als gesetzlicher Erbe ein. Der Staat kann als gesetzlicher Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen. Der Staat tritt als Erbe in das Mietverhältnis ein und ist mithin auch für die Wohnungsauflösung zuständig. Für Schulden – eventuelle Mietrückstände – haftet der Staat aber nur bis zur jeweiligen Höhe des Nachlasses. Der Staat als Erbe kümmert sich um eine ordnungsgemäße gesamte Abwicklung des Nachlasses, mithin auch um die Kündigung von Verträgen und Abwicklung mit den Banken.