LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Geld an die Enkel vererben

von Redaktion

Ihre Überlegungen machen aus schenkungs- beziehungsweise erbschaftsteuerlichen Gründen Sinn, da die Geldbeträge pro Enkel (circa 80 000 Euro) unter dem Freibetrag in Höhe von 200 000 Euro bleiben und somit für diese Übertragung keine Steuer anfällt. Um Ihren Enkeln die Geldbeträge nach Ihrem Tod zukommen zu lassen, können Sie einfach ein entsprechendes Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen und dabei durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung festlegen, dass Ihre Enkel erst mit 25 über das Geld verfügen können. Für ein solches Testament oder eine entsprechende Ergänzung zu einem bestehenden Testament reicht die privatschriftliche Form, das heißt, Sie müssen dieses nur eigenhändig schreiben und unterschreiben. Natürlich können Sie auch das Geld im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten an Ihre Enkelkinder schenken. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass den Eltern die Vermögenssorge für die minderjährigen Kinder zusteht und es diesen obliegt, Ihre Anordnungen als Schenker umzusetzen, jedoch reichen dann die Anordnungen nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Um zu erreichen, dass die Schenkung vollzogen wird, aber die Kinder über die Volljährigkeit hinaus erst mit 25 Jahren an das Geld kommen, können Sie einen Treuhänder einsetzen, der das Geld auch nach der Volljährigkeit verwaltet und gegebenenfalls sollte in den Schenkungsvertrag auch eine auflösende Bedingung aufgenommen werden, für den Fall, dass ein Enkel versucht, früher an das Geld ranzukommen. Ein solcher Vertrag wäre notariell zu beurkunden und die Enkel müssten gegebenenfalls – je nach Gestaltung des Vertrages – bei Abschluss von ihren Eltern vertreten werden, wenn die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft für sie ist.

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