VERKEHR

Vom Auto angefahren: Fußgänger haftet

von Redaktion

Kommt es zum Unfall zwischen einem Auto und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, haften Autofahrer unabhängig von der Schuldfrage meist mit. Das resultiert aus der Betriebsgefahr des Autos. Diese kann bei einem groben Verkehrsverstoß eines Fußgängers allerdings komplett zurücktreten. Das zeigt ein Urteil (Az: 12 U 401/20) des Oberlandesgerichts Koblenz, über das der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. dpa

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