Balkone gehören mit zur vermieteten Wohnung. Mieter können sie nutzen, wie sie wollen. Allerdings werden die Rechte begrenzt – und zwar durch berechtigte Interessen der Nachbarn. Es muss also Rücksicht genommen werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).
Grillen/Party: Natürlich darf auf dem Bal
Dieser Artikel (ID: 1424777) ist am 20.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).