Freiheit auf dem Balkon hat Grenzen

von Redaktion

Balkone gehören mit zur vermieteten Wohnung. Mieter können sie nutzen, wie sie wollen. Allerdings werden die Rechte begrenzt – und zwar durch berechtigte Interessen der Nachbarn. Es muss also Rücksicht genommen werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Grillen/Party: Natürlich darf auf dem Balkon auch gegessen, getrunken und gefeiert werden. Dabei gilt aber das Gebot der Rücksichtnahme. Auch auf dem Balkon gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Wichtig: Steht im Mietvertrag ein ausdrückliches Grillverbot, darf nicht gegrillt werden.

Auch ohne mietvertragliches Verbot ist Grillen aber laut Mieterbund nicht zulässig, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht.

Pflanzen: Mieter haben das Recht, Blumenkästen oder Blumentöpfe aufzustellen. Voraussetzung ist immer, dass diese ordnungsgemäß befestigt werden und sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten gefährden können.

Wer seine Blumen gießt, muss darauf achten, dass Gießwasser nicht unten wohnende Nachbarn oder die Fassade des Hauses beeinträchtigt (Az.: 271 C 73794/00). Herabfallende Blüten oder Blätter müssen geduldet werden.

Sonnenschutz: Mieter können Sonnenschirme aufstellen. Eine Sonnenmarkise oder eine Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung des Vermieters.

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