RECHT

Audi doch haftbar

von Redaktion

Audi kann im Dieselskandal doch für von Volkswagen hergestellte Motoren in Haftung genommen werden. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst in einem ähnlichen Fall ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aufhob, verurteilte das Oberlandesgericht München Audi zur Zahlung von rund 20 000 Euro an einen Autokäufer, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Az.: 5 U 6625/20). Das OLG München ließ keine Revision zu. Der Käufer hatte 2014 für 33 000 Euro einen Audi A4 Avant gekauft, zum Zeitpunkt des Verfahrens habe die Laufleistung des Autos 121 000 Kilometer betragen. An den Ansprüchen des Klägers änderte auch nichts, dass er sein Auto zunächst gar nicht als vom Dieselskandal betroffen wahrnahm und dies erst 2018 feststellte. Die Ansprüche seien nicht verjährt.

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