Kabelfernsehen nicht mehr umlegbar

von Redaktion

Mieterhaushalte können künftig selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen haben wollen oder nicht. Der Bundestag beschloss gestern das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – danach sollen TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr vom Vermieter abgeschlossen und auf die Nebenkosten umgelegt werden können. Wenn ein Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er dafür künftig ein Bereitstellungsentgelt von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisierte die Entscheidung zum Kabelfernsehen. Ein Sammel-abo über ein Wohnungsunternehmen, das bislang „sehr günstige“ TV-Kosten sicherte, sei ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Auf Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen haben wollen, kämen „Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu“.

Belastet würden mit der neuen Regelung vor allem geringverdienende Haushalte: Für sie würden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen, warnte der GdW. Vermieter müssten nun die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln. Auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen „besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen“, dürften ab Juli 2024 keine Umlage mehr dafür erheben.  dpa

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