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Testament entscheidet nicht über Steuer

von Redaktion

Das Finanzamt bemisst die Erbschaftsteuer nicht nach Angaben im Testament, sondern nach der tatsächlichen Bereicherung des Erben am Todestag. Im Testament vorgegebene Wertangaben sind für das Finanzamt nicht bindend, gleichgültig, ob das Testament eigenhändig oder beim Notar errichtet wurde. Der Wert des zum Todestag vorhandenen Nachlassumfangs lässt sich bei Testamentserrichtung ja ohnehin nicht wirklich prognostizieren. Die notarielle Form des Testaments verschafft Ihnen also für die Steuerberechnung keine Vorteile. Sie können Ihr Testament gerne im häuslichen Safe aufbewahren, wenn Sie sich sicher sind, dass das Testament dort (von der richtigen Person!) gefunden wird. Die mit knapp 94 Euro kostengünstige Verwahrung beim Nachlassgericht sollte allerdings eine erwägenswerte Alternative sein.

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