LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nachlassverwalter lässt sich Zeit
Nach dem Gesetz muss das Nachlassgericht von Amts wegen bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn ungewiss ist, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Man spricht