Verfügt ein Mietshaus mit mehreren Parteien über einen gemeinsamen Kabelanschluss, darf der Hauseigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Diese Regel gilt seit Mitte der 80er-Jahre. Die Hausverwaltung kann einen Sammelvertra
Dieser Artikel (ID: 1427714) ist am 26.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).