LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nur meine Kinder sollen erben
Die Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Nur wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird, gibt es gegebenenfalls Zugewinnausgleichsansprüche eines Ehegatten. Sie hat überdies Auswirkungen auf die gesetzlichen Erbquoten, wenn es also kein Testament gibt.
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