Wann das Recht auf Ruhe gilt

von Redaktion

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat ein Recht auf Ruhe. Insbesondere besteht ein Recht auf Nacht- und Mittagsruhe. Die Ruhezeiten sind oft in Hausordnungen festgeschrieben. Als allgemein üblich gelten Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 7 Uhr sowie zwischen 12 Uhr und 14 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind üblicherweise laute Arbeiten insgesamt nicht erlaubt, erläutert die Stiftung Warentest. Während dieser Ruhezeiten sind Geräusche nur in Zimmerlautstärke, also außerhalb der Wohnung kaum wahrnehmbar, erlaubt. Allgemeine Geräusche wie das Leitungsgeräusch von laufendem Wasser, die Spülung des WC oder Geräusche durch Duschen oder Baden sind aber hinzunehmen – auch noch nach 22.00 Uhr.  dpa

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