Das vermietete Haus gehört nach Ihren Angaben Ihnen allein. Wenn Sie es lebzeitig verkaufen, können Sie vom Erlös jedem Enkelkind 200 000 Euro schenkungssteuerfrei zukommen lassen. Sollen die Enkel erst bei Ihrem Versterben etwas erhalten, müssen Sie dies testamentarisch regeln. Ein eigenes Testament nur für das Haus brauchen Sie dabei nicht. Vielmehr können Sie in einem Testament regeln, wie Ihr gesamtes Vermögen verteilt werden soll.
Der oder die von Ihnen eingesetzten Erben treten in Ihre Rechtsposition ein, übernehmen also auch Ihr Vermögen. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Enkel Vermächtnisse in Höhe des anteiligen Verkaufserlöses der vermieteten Immobilie erhalten. Ein Vermächtnis ist ein Anspruch gegen den oder die Erben. Die Vermächtnisse wären also von dem oder den von Ihnen eingesetzten Erben zu erfüllen. Auch in diesem Fall könnte jedes Enkelkind 200 000 Euro erbschaftsteuerfrei erhalten.