Für Rentner gibt es die Krankenversicherung für Rentner. Doch nicht jeder Rentner muss in diese Pflichtversicherung einzahlen. Wer einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesundheitsfürsorge hat, ist nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Das entschied das Lande
Dieser Artikel (ID: 1430631) ist am 03.05.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).