Rentner im Ausland krankenversichert

von Redaktion

Für Rentner gibt es die Krankenversicherung für Rentner. Doch nicht jeder Rentner muss in diese Pflichtversicherung einzahlen. Wer einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesundheitsfürsorge hat, ist nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 573/15). Betroffene sind dann krankenversicherungsfrei, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Der Fall: Der Kläger ist italienischer Staatsangehöriger und wohnt nach einigen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in Italien. Dort gibt es ein staatliches, steuerfinanziertes Gesundheitssystem. Auch Rentner erhalten diese Gesundheitsleistungen. 2011 beantragte er die Gewährung einer deutschen Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte ihm diese in Höhe von monatlich 154,80 Euro. Die Krankenkasse stellte die Pflichtversicherung des Italieners in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fest. Sie forderte Krankenversicherungsbeiträge von der Rente. Hiergegen wehrte sich der Kläger.

Mit Erfolg. Seine Rente bleibt damit abschlagsfrei.

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