Verbraucher können alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Läden selb
Dieser Artikel (ID: 1433853) ist am 08.05.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).