LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bank hat bei Aktien falsch abgerechnet

von Redaktion

Es ist bedauerlich, dass Ihre Bank die Geschäfte in den Aktienanleihen falsch abgerechnet hat. Wichtig ist sicherlich für die Verfolgung Ihrer Ansprüche, dass Sie den Schaden der durch die falsche Abrechnung entstanden ist, nachweisen können. Diesen Nachweis scheinen Sie in Hand zu haben, da Sie von einer fachlichen Prüfung sprechen. Für Beschwerden gegen Banken gibt es die sogenannten Banken Ombudsverfahren.

Sie haben leider nicht geschrieben, bei welcher Bank der Fehler passiert ist. Soweit es sich um eine Privatbank handelt, gibt es über den Bankenverband ein Ombudsverfahren (ombudsmann@bdb.de, Telefon: 030 – 16 63 31 66). Hier können Sie über die Internetseite herausfinden, für welche Bank das Schlichtungsverfahren gültig ist. Sollte Ihre Bank darunter sein, würde ich Ihnen zu einem solchen Ombudsverfahren raten. Alle Details für die Antragsstellung können Sie über die Internetseite in Erfahrung bringen. Wichtig ist, dass Sie gleich alle vorhandenen Unterlagen – auch die fachliche Prüfung – beilegen. Dann geht alles schneller. Die Ombudsstelle informiert die Bank über Ihre Beschwerde. Die Bank hat innerhalb eines Monats zu antworten. Räumt sie nicht selbst sofort ihren Fehler ein und erstattet den fraglichen Betrag, kommt es zu einer Entscheidung des Ombudsmanns. Diese Entscheidung ist für die Bank, soweit es ein Betrag unter 10 000 Euro betrifft, verbindlich. In Ihrem Fall wäre das also so. Das Ombudsverfahren ist ohne Kosten und ohne Risiko für Sie. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie immer noch zu Gericht gehen.

Ein Ombudsverfahren gibt es auch für öffentlich rechtliche Banken. Hier gibt es für die deutschen Sparkassen eine sogenannte Schlichtungsstelle des DSGV (schlichtung@dsgv.de, Telefon: 030 – 2 02 25 15 10). Sie müssen auch dort einen Antrag stellen.

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