In den vergangenen Jahren hatten wir in Deutschland einen beispiellosen Preisaufschwung. Dieser ist größtenteils auf knappes Bauland zurückzuführen. Ohne Bauland können keine Immobilien gebaut werden. Die Kosten (ohne Transport und Gehaltsunterschiede) für das Bauen einer Immobilie sind deutschlandweit ähnlich. Der größte Unterschied liegt im Bodenpreis. Das führt dazu, dass in der Denkweise der Finanzverwaltung die Aufteilung zwischen Boden einerseits und Gebäude andererseits in allen Ballungsräumen klar zugunsten des Bodenwerts ausfallen muss. Generell muss eine Kaufpreisaufteilung zu den richtigen Ergebnissen führen. Das kann ein Gutachten eines Sachverständigen oder ein geeignetes anderes Verfahren bieten. Das Finanzamt hat aus Vereinfachungsgründen eine Excel-Tabelle entwickelt, die auch im Internet zu finden ist. Leider ist diese Tabelle für viele Finanzbeamten eine in Stein gemeißelte Diskussionsgrundlage. Dem hat der Bundesfinanzhof jedoch einen Riegel vorgeschoben (BFH, Urteil vom 21. Juli 2020 – IX R 26/19). Dennoch ist es in der Praxis oft notwendig, gegen die Werte des Finanzamts vorzugehen. Danach wird entweder das im Kaufvertrag ausgewiesene Aufteilungsverhältnis herangezogen (soweit nicht offensichtlich unzutreffend) oder es ist ein Gutachten einzuholen. Das ist mit Kosten verbunden. Für Ihren Fall gilt: Ein Bodenwert von 80 Prozent ist in Großstädten nicht unrealistisch. Allerdings ist jeder Einzelfall anders. Ein guter Sachverständiger wird Ihnen sagen, ob es sich lohnt, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Falls der Bescheid nicht mehr geändert werden kann: Ein falscher Wert kann dann zumindest in späteren Jahren (für zukünftige Steuerbescheide) abgeändert werden.