RECHT

EuGH: Harte Landung ist kein Unfall

von Redaktion

Wer sich bei einer harten Flugzeuglandung verletzt, hat nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handele es sich unter bestimmten Bedingungen nicht um einen Unfall, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-70/20). Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Passagierin aus Österreich, die bei einem Flug von Wien nach St. Gallen wegen einer harten Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte.  dpa

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