Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, Mieter bei der neuen CO2-Abgabe für Heizkosten zu entlasten. Die Kosten dafür sollen sie sich künftig mit den Vermietern teilen können. Mit der Neuregelung solle „die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.
Weil analog zur Einführung der CO2-Abgabe zudem die EEG-Umlage für die Einspeisung von Ökostrom gesenkt wird, können Mieter nun in bestimmten Fällen bei den Nebenkosten gegenüber vergangenen Jahren sogar mit Einsparungen rechnen (siehe Tabelle mit Beispielen des Bundesumweltministeriums). Bislang gilt die CO2-Abgabe rechtlich als Bestandteil der Heizkosten, damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mietenden abgewälzt werden.
Die Neuregelung, auf die sich die Große Koalition in langen Verhandlungen geeinigt hat, sieht nun eine Aufteilung zu gleichen Teilen vor. Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent. Die neue Regelung ist Teil des umfassend reformierten Klimaschutzgesetzes. Dieses schreibt im Kern fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.
Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Vorlage noch ins Parlament. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gesetz dort mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen wird. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft tritt. Mit der Neuregelung werden Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und schärfere EU-Ziele berücksichtigt. afp, wdp