BFH: Betrugsopfer muss keine Steuern nachzahlen

von Redaktion

Deutschlands höchstes Finanzgericht springt den Opfern von Anlagebetrügern gegen die Finanzbehörden zur Seite: Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen auch keine Steuern gezahlt werden – sofern die Betrüger ihren geprellten Kunden vorgegaukelt haben, dass sie die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen hatten. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München veröffentlichte am Freitag die Urteile in drei ähnlich gelagerten Fällen (AZ: VIII R 42/18, VIII R 17/17, VIII R 3/20). Geklagt gegen ihr örtliches Finanzamt hatte unter anderem eine niedersächsische Anlegerin. Die Frau zählte zu den Opfern eines Betrügers aus Nürnberg, der von 2009 bis 2013 hunderte Anleger geprellt hatte. Die Firma des Betrügers hatte der Frau für das Jahr 2012 Aktiengewinne von über 26 000 Euro bescheinigt und in der Abrechnung angegeben, dass die Kapitalertragsteuer ans Finanzamt gezahlt worden sei – was nicht stimmte. Die Frau hatte sich ihren „Gewinn“ nicht auszahlen lassen, sondern erneut angelegt. 2013 brach die kriminelle Firma zusammen. Das Finanzamt forderte dann von der Frau die Steuern, die der Betrüger nicht abgeführt hatte. Laut BFH ist ein derartiges Vorgehen der Finanzbehörden rechtswidrig. dpa

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