LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kein Beitrag auf die Auszahlungssumme
Für die Beitragsbemessungsgrenze werden alle Einnahmen zusammengerechnet. Das heißt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch Einnahmen wie die gesetzliche Rente und die Firmenrente bereits überschritten ist, dann sind keine Beiträge mehr aus weiteren Einnahmen zu zahlen. In dem von Ihnen geschildert