LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Der Verkäufer ist der Vertragspartner

Rosa A.: Ich habe bei einer Postfiliale einen Prepaid-Aufladebon im Wert von 30 Euro gekauft. Beim Einlösen erschien dann die Fehlermeldung „Die Cash Code Nummer ist von einem anderen Anbieter. Das Guthaben kann nicht aufgeladen werden.“ Ich habe sowohl bei der Postfiliale als auch beim Mobilfunkanbieter reklamiert, aber beide haben auf den jeweils anderen verwiesen. Wer muss mir nun mein Geld erstatten?

Wenn Sie bei der Post einen Aufladebon erworben haben, so ist die Post auch Ihr Vertragspartner. Anscheinend wurde der Code auf dem Bon nicht richtig vergeben. Unserer Ansicht nach müssen Sie sich daher für die Kostenerstattung direkt an die Post wenden, da Sie mit dieser einen Vertrag geschlossen h

Samstag, 20. Dezember 2025

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