LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Der Verkäufer ist der Vertragspartner

von Redaktion

Rosa A.: Ich habe bei einer Postfiliale einen Prepaid-Aufladebon im Wert von 30 Euro gekauft. Beim Einlösen erschien dann die Fehlermeldung „Die Cash Code Nummer ist von einem anderen Anbieter. Das Guthaben kann nicht aufgeladen werden.“ Ich habe sowohl bei der Postfiliale als auch beim Mobilfunkanbieter reklamiert, aber beide haben auf den jeweils anderen verwiesen. Wer muss mir nun mein Geld erstatten?

Wenn Sie bei der Post einen Aufladebon erworben haben, so ist die Post auch Ihr Vertragspartner. Anscheinend wurde der Code auf dem Bon nicht richtig vergeben. Unserer Ansicht nach müssen Sie sich daher für die Kostenerstattung direkt an die Post wenden, da Sie mit dieser einen Vertrag geschlossen haben. Die Post hat Ihnen einen ungültigen Code verkauft, somit wurde der Vertrag seitens der Post nicht mangelfrei erfüllt. Was zwischen der Post und dem Mobilfunkanbieter im Hintergrund geregelt ist, kann nicht zulasten der Kunden gehen. Sie sollten bei der Post daher hartnäckig bleiben und auf die Ausstellung eines neuen Bons mit funktionierendem Code bestehen. Wenn Sie damit nicht weiterkommen, können Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle wenden.

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