Viele Vermieter verlangen vor Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft der Mieter. Nicht alle Fragen sind dabei zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei zulässigen Fragen sollten Mieter aber keine falschen Angaben machen. Üblich und zulässig sind insbesondere Fragen zur Person, wie etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift. Auch, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden, darf der Vermieter erfragen. Ebenso Angaben über die Zahlungsfähigkeit, Macht ein Mieter hier falsche Angaben, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 411 C 26176/14).