Nicht zu früh räumen

von Redaktion

Selbst wenn sie vor Gericht erst einmal Recht bekommen: Vermieter sollten abwarten bis ein Rechtsstreit auch wirklich beendet ist. Wird ein erstinstanzliches Urteil vollstreckt, bevor das Urteil rechtskräftig ist, kann das zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn die nächste Instanz das Urteil kassiert, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 65 S 4/17). Auf dieses macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Der Vermieter hat in einem solchen Fall die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen Miete zu ersetzen, wenn die Wohnung nach Ausstattung, Zuschnitt, Lage und Größe mit der bisherigen Wohnung vergleichbar ist.  dpa

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