LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was passiert mit der Küche?

von Redaktion

Marie S.: „Ich wohne zur Miete. Um das Jahr 2011 wurde die Wohnanlage vom Vermieter veräußert. Die Küche wurde vor dem Verkauf erneuert und bezahlt. Laut Mietvertrag gehört die Küche mir. Wie sieht es im Falle meines Todes aus? Ablöse durch den neuen Mieter an meinen Erben oder, wenn er die Küche erneuern will, Übernahme der Entsorgungskosten?“

Treten Familienangehörige, die mit Ihnen in der Wohnung leben, nach Ihrem Tod in den Mietvertrag ein, oder wird das Mietverhältnis mit Ihrem Erben fortgesetzt, kommt es nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses. Wird das Mietverhältnis aber beendet, gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Auszug: Da die Küche Ihnen gehört, muss Ihr Erbe die Küche ausbauen, wenn der Vermieter dies verlangt. Ist der Vermieter einverstanden, kann Ihr Erbe die Küche in der Wohnung lassen – abhängig vom Verhandlungsgeschick auch gegen Abfindung, die Ihr Erbe entweder vom Vermieter oder dem Nachmieter bekommt.

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