Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern. „Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt“, teilte Bahnchef Richard Lutz am Montag mit. „Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher.“ Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und per Post an den Konzern schicken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.
Zahlreiche Start-ups witterten gar eine Marktlücke und boten selbst einen entsprechenden Online-Dienst an: Die Kunden reichen ihre Verspätungs- und Zugdaten digital bei den Unternehmen ein und diese kümmern sich gegen eine Provision um den analogen Briefverkehr mit der Bahn. Nun zieht der Konzern nach. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht. Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte. Die neue Erstattungsoption bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, so die Bahn. Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Möglichkeit. „Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann“, so der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann. dpa