LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Reicht eine handschriftliche Änderung?
Um die von Ihnen gewünschte Änderung umzusetzen, können Sie wieder zum Notar gehen, damit dieser entweder einen neuen Erbvertrag aufsetzt oder lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Erbvertrag beurkundet. Um sich allerdings die Notarkosten zu sparen, können Sie den Erbvertrag auch durch ein gemein