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Fallen beim Nießbrauch Steuern an?

von Redaktion

Der Nießbrauch ist ein bewährtes Mittel, um Eltern bei Schenkungen abzusichern. Der Sohn bekommt das Haus, die Eltern behalten aber das Recht, es zu bewohnen oder zu vermieten. Dieser sogenannte Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und ist dadurch wasserdicht. Der Nießbrauch selbst kann dabei keine Steuern auslösen, allerdings kann Schenkungsteuer anfallen, sobald die Freibeträge überschritten werden. Vater wie Mutter haben im Verhältnis zum Sohn einen Freibetrag von je 400.000 Euro. Wenn ihnen das Haus also je hälftig gehört, dann ist die Übertragung steuerfrei, falls es in den letzten zehn Jahren keine sonstigen wesentlichen Schenkungen gegeben hat. Beim Tod des Letzten von ihnen fällt dann der Nießbrauch weg, auch dies löst keine Steuern aus.

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