LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Josef O.: „Ich besitze ein Einfamilienhaus, das vermietet ist. Meine Frau und ich denken daran, es zu verkaufen und den Erlös an die Enkel zu verteilen. Erfordert das vermietete Haus ein eigenes Testament?“
Das vermietete Haus gehört nach Ihren Angaben Ihnen allein. Wenn Sie es lebzeitig verkaufen, können Sie vom Erlös jedem Enkelkind 200 000 Euro schenkungssteuerfrei zukommen lassen. Sollen die Enkel erst bei Ihrem Versterben etwas erhalten, müssen Sie dies testamentarisch regeln. Ein eigenes Testamen