Seit drei Jahren verlangt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass Websitebetreiber um Erlaubnis bitten müssen, wenn sie die Daten ihrer Nutzer sammeln wollen. In der Realität gleicht der Datenschutz jedoch oft dem Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. D
Dieser Artikel (ID: 1445434) ist am 01.06.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).