LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Schenkung an die Ehefrau

von Redaktion

Hat wie bei Ihnen ein Elternteil das ganze oder den größten Teil des Vermögens und reichen die Freibeträge der Kinder gegenüber diesem Elternteil nicht aus, bietet es sich oftmals an, dass zunächst zwischen den Ehegatten Vermögen übertragen wird. Hier könnten Sie tatsächlich zunächst einen Teil der Immobilie an Ihre Frau schenken. Steuerlich ist dieser erste Schritt kein Problem, da Ihre Frau Ihnen gegenüber einen Freibetrag von 500 000 Euro hat. Zudem ist die Immobilie zumindest teilweise Ihr steuerfreies Eigenheim, da Sie und Ihre Frau darin wohnen. Steuer fällt bei Ihrer Frau nicht an. Anschließend können Sie das Grundstück teilen und das abgetrennte unbebaute Grundstück gemeinsam an Ihren Sohn schenken. Damit das Finanzamt diese Gestaltung akzeptiert, dürfen die Schenkungen an Ihre Frau einerseits und von Ihrer Frau an Ihren Sohn andererseits nicht rechtlich miteinander verknüpft sein. Sie sollten die Übertragung also nicht in einer Urkunde vornehmen. Zudem darf die Überlassung an Ihre Frau keine Verpflichtung enthalten, dass Ihre Frau die Immobilie an Ihren Sohn weiterschenkt. Sicherheitshalber sollten Sie mit der Weiterschenkung auch mindestens so lange warten, bis die Umschreibung an Ihre Frau im Grundbuch erfolgt ist.

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