RECHT

Vermieter haften für Schimmelpilzbildung

von Redaktion

Klären Vermieter über das Lüftungsverhalten auf, muss die Information auch stimmen. Ist ein Merkblatt unzureichend, können Schimmelschäden nicht dem Mieter angelastet werden. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 358/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 10/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Einer Mieterin war beim Einzug ein Merkblatt zum Lüften übergeben worden. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte fest: Dem Schreiben fehlte der Hinweis, das Lüften am Tage im Sommer Schimmel eher befördern kann. dpa

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