Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist – etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche – an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Kläger erhalten voraussichtlich eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des Pkw zum Verkaufszeitpunkt orientiert. In einem Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine „Wechselprämie“ von 6000 Euro bekommen. dpa