Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Rentner nicht mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie in Form ihrer Beiträge steuerpflichtig eingezahlt haben. Wenn Ihre Frau hohe Beträge eingezahlt hat, ohne diese steuerlich als Sonderausgaben absetzen zu können, kann daraus eine Doppelbesteuerung resultieren. Für eine eindeutige Aussage müssten hierzu aber der Rentenverlauf und die Steuerbescheide Ihrer Frau geprüft werden. Da wir Ihre Unterlagen nicht vorliegen haben, sehen Sie uns bitte nach, dass wir die Anfrage nicht eindeutig beantworten können. Einige vage Parameter wären folgende: Die Wahrscheinlichkeit, von einer Doppelbesteuerung betroffen zu sein, ist bei Senioren, deren Renteneintritt kürzlich stattfand, erhöht. Bei Arbeitnehmern geht man seltener von einer doppelten Belastung aus als bei Selbstständigen, da diese keine Arbeitgeberanteile erhalten.
Neben der Schwierigkeit, eine definitive Aussage treffen zu können, welche Rentner tatsächlich von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, ergibt sich ein anderes Problem: Sie sind in der Beweispflicht. Das heißt, Sie müssten die Doppelbesteuerung nachweisen. Dafür benötigen Sie den Versicherungsverlauf sowie die alten Steuerbescheide Ihrer Frau. Gehen Sie mit diesen Unterlagen am besten zu einem Steuerberater. Der kann Ihnen weiterhelfen und die Gegenüberstellung von steuerfreier Rente und steuerpflichtigen Rentenbeiträgen vornehmen.