LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Immobilien und Pflege

von Redaktion

Ihre Mutter könnte Ihnen ihr Haus schenken unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Dann würde das Haus zwar schon Ihnen gehören, Ihre Mutter könnte es aber weiter nutzen, indem sie es vermietet. Die Mieteinnahmen stünden ihr zu, damit könnte sie ihre Kosten decken. Wären die Kosten Ihrer Mutter durch die Mieteinnahmen, das Pflegegeld und die Renten nicht gedeckt und das restliche Vermögen Ihrer Mutter aufgebraucht vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung des Hauses an Sie, könnte Ihre Mutter bzw. der Sozialhilfeträger die Rückgabe des Hauses verlangen. Sie könnten die Rückgabe des Hauses dann nur verhindern, wenn Sie die nicht gedeckten Kosten Ihrer Mutter übernehmen.

Artikel 2 von 5