LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Das Haus auf Erbbaugrund vererben

Ein Erbbaurecht ist vereinfacht gesagt ein eigenes Haus auf einem fremden Grundstück. Es erlischt nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht wie ein „normales“ Grundstück auf dessen Erben über. Üblicherweise ist eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren vereinbart. In diese Laufzeit tritt der

Samstag, 20. Dezember 2025

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