Bei Flügen mit Start innerhalb der Europäischen Union oder bei einer Beförderung durch eine Fluggesellschaft mit Sitz innerhalb der EU, greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei einer Annullierung des Fluges seitens der Airline haben Fluggäste Anspruch auf eine anderweitige Beförderung oder auf eine Erstattung des vollständigen Flugpreises. Die Rückzahlung hat innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu erfolgen. Bei einer ukrainischen Fluggesellschaft ist jedoch zu beachten, dass die Ukraine kein Mitglied in der Europäischen Union ist. Die Ukraine regelt jedoch ihre Fluggastrechte in Anlehnung an die EU-Fluggastrechteverordnung, sodass ähnliche Rechte bei einer Flug-Annullierung gelten. Hier müssen sich Reisende mit den jeweiligen länderspezifischen Regelungen auseinandersetzen.
Für die Erstattung des Flugpreises spielt es zudem keine Rolle, ob es sich um eine Gruppenreise handelt oder die Flüge getrennt gebucht wurden. Der Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises steht jedem einzelnen Fluggast zu.
Reagiert die Fluggesellschaft nicht auf die Aufforderungen der Reisenden, den Flugpreis zu erstatten, sollten diese jedoch hartnäckig bleiben und sich rechtliche Unterstützung holen. Eine Alternative ist es, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Sollte es sich bei der vorliegenden Reise um eine Pauschalreise handeln, können sich Reisende mit ihrer Forderung auch direkt an den Reiseveranstalter wenden.