LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Probleme im Fall einer Trennung

von Redaktion

Wird ein Grundstück bebaut, wird automatisch der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer des darauf errichteten Gebäudes. Beteiligt sich Ihr Schwiegersohn in spe nun an den Baukosten, ergeben sich deshalb auf mehreren Ebenen Probleme: Zum einen schenkt er Ihrer Tochter einen Betrag in Höhe seiner Beteiligung an den Baukosten. Da Ihre Tochter aber vor der Hochzeit lediglich einen schenkungssteuerrechtlichen Freibetrag von 20 000 Euro hat, muss sie jeden darüber hinausgehenden Betrag mit 30 Prozent versteuern. Zum anderen entstehen erhebliche Probleme im Fall der Trennung. Kann er seine eingebrachten Beträge zurückfordern? Wenn ja, in welcher Höhe? Um allen diese Unklarheiten zu vermeiden, sollten eindeutige Vereinbarungen getroffen werden. So ist es etwa möglich, dass er Ihrer Tochter in Höhe seiner Kostenbeteiligung ein Darlehen gewährt, sodass keine Schenkung vorliegt und er etwa im Fall der Trennung das eingebrachte Kapital zurückfordern kann. Allerdings partizipiert er bei dieser Lösung nicht an der Wertsteigerung der Immobilie. Um diese sicherzustellen, müsste er entweder direkt oder über eine Gesellschaft Miteigentümer der Immobilie werden mit einer Quote entsprechend seiner Beteiligung an den Gesamtkosten. Für diesen Fall sollte aber auch klar geregelt sein, wie die Auseinandersetzung im Falle der Trennung zu erfolgen hat.

Artikel 2 von 6