Vermieter darf rein
Betretungsrecht bei Wohnungsmängeln
Mängel in der Mietwohnung berechtigen zur Mietminderung. Allerdings müssen Vermieter auch die Möglichkeit haben, sich ein Bild von den angezeigten Mängeln zu machen. Verweigern Mieter aber den Zutritt zur Wohnung, können sie das Recht auf Mietminderung verlieren. Das zeigt ein Urteil des Landgericht