Mietspiegel
Städte und Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Diese Pflicht ist Teil einer umfassenden Reform, die der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedete. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“.
Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Fehlt ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miete rechtlich auf wackligen Füßen. Unverändert bleiben die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Nun bleibt es dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen.
Ausweis per Handy
Die Menschen in Deutschland werden sich künftig per Smartphone oder Tablet offiziell ausweisen können – beispielsweise gegenüber Behörden. Der Bundesrat machte den Weg für den sogenannten elektronischen Identitätsnachweis frei, indem er darauf verzichtete, gegen das vom Bundestag schon beschlossene Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Schon heute sind rund 44 Millionen Personalausweise, eID-Karten für EU-Bürger oder elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarten im Umlauf, die man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen nutzen kann. Dazu braucht es allerdings bislang neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät und eine Geheimnummer (PIN). Die Daten zur Person werden dabei aus dem Chip auf der Karte gelesen. Dieses Verfahren gilt als wenig nutzerfreundlich. Die digitale Funktion des Personalausweises wird daher nur schwach genutzt. Künftig werden die Nutzer ihre persönlichen Informationen direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern können. Zur Identifizierung benötigen sie dann zusätzlich nur noch ihre PIN.
Tabaksteuer
Die Steuern auf Zigaretten steigen in den nächsten Jahren an. Die Tabaksteuerreform passierte am Freitag den Bundesrat und ist damit abgeschlossen. 2022 und 2023 erhöht sich die Tabaksteuer auf eine 20er-Packung klassischer Glimmstängel im Schnitt um je zehn Cent, nach einem Jahr Pause geht es in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 15 Cent weiter rauf. Eine Packung Markenzigaretten kostet derzeit etwa sieben Euro. Die höheren Steuern dürften die Hersteller an die Endkunden weitergeben – Rauchen wird also teurer. Zuletzt war die Tabaksteuer 2015 angehoben worden. Die Tabaksteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Fiskus, im vergangenen Jahr brachte sie 14,7 Milliarden Euro in die Staatskasse.
Digitale Produkte
Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches gilt künftig eine Update-Pflicht. Ein neues Gesetz verpflichtet den Verkäufer zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts. Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit der erworbenen Geräte langfristig gewährleistet bleiben. Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, die der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Geräts erwarten könne. Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang lag ein Gewährleistungsfall nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Vertragsdauer
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen „Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.